BK6-19-217 Festlegung zur Anpassung des 80 %-Kriteriums in der Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises

 
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-19-217 am 11.12.2019 eine Entscheidung getroffen.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Festlegung erfolgt im Amtsblatt 24/2019 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlage:
Beschluss BK6-19-217 vom 11.12.2019 (pdf / 273 KB)

Stand:11.12.2019

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