Be­schluss­kam­mer 6

Az.: BK6-19-218

11. Dezember 2019

Festlegung zur Stärkung der Bilanzkreistreue; Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber

In dem Festlegungsverfahren zur Stärkung der Bilanzkreistreue; Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber
hat die Beschlusskammer 6 am 11.12.2019 folgenden Beschluss getroffen:

  1. Die Anlage 1 zu dem Beschluss „Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens“ (Az. BK6-09-034 – WiM) vom 09.09.2010, zuletzt geändert durch den Beschluss BK6-18-032 vom 20.12.2018, wird gemäß der Anlage 1 dieses Beschlusses geändert und ist ab dem 01.04.2020 in der abgeänderten Fassung anzuwenden.
  2. Die Anlage 1 zur Festlegung „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom“ (Az. BK6-07-002 – MaBiS) vom 10.06.2009, zuletzt geändert durch den Beschluss BK6-18-032 vom 20.12.2018, wird gemäß der Anlage 2 dieses Beschlusses geändert und ist ab dem 01.04.2020 in der abgeänderten Fassung anzuwenden.
  3. Die Anlage 1 zur „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität “ (Az. BK6- 06-009 – GPKE) vom 11.07.2006, zuletzt geändert durch den Beschluss BK6-18-032 vom 20.12.2018, wird gemäß der Anlage 3 dieses Beschlusses geändert und ist ab dem 01.04.2020 in der abgeänderten Fassung anzuwenden.
  4. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Anlagen:
Beschluss BK6-19-218 vom 11.12.2019 (pdf / 186 KB)
Anlage 1 zum Beschluss BK6-19-218 (WiM) (pdf / 163 KB)
Anlage 2 zum Beschluss BK6-19-218 (MaBiS) (pdf / 301 KB)
Anlage 3 zum Beschluss BK6-19-218 (GPKE) (pdf / 257 KB)

Mitteilungen zur Festlegung
Nr.Betreffveröffentlicht:
1EDI@Energy-Anwendungshilfe: Einführungsszenario: Übermittlung von Daten an den Übertragungsnetzbetreiber zur Stärkung der Bilanzkreistreue07.02.2020

Stand: 07.02.2020

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