BK6-19-449 Aufsichtsverfahren gem. § 65 EnWG zur Prüfung der Pflichten als Bilanzkreisverantwortliche gegen die Danske Commodities A/S
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-19-449 am 30.04.2020 folgende Entscheidung getroffen:
- Es wird festgestellt, dass die Betroffene am 12.06.2019 sowie am 25.06.2019 gegen ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verstoßen hat, indem sie in ihrem Bilanzkreis 11XDANSKECOM---P in den Regelzonen der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH sowie TansnetBW GmbH keine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz zwischen den ihrem Bilanzkreis zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen hergestellt und dadurch signifikante Bilanzkreisungleichgewichte im Sinne der Ziff. 11.4 des Standardbilanzkreisvertrags (Strom) verursacht hat.
- Eine Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
Beschluss vom 30.04.2020 (barrierearm) (pdf / 507 KB)
Stand: 02.07.2020