BK6-19-450 Aufsichtsverfahren gem. § 65 EnWG zur Prüfung der Pflichten als Bilanzkreisverantwortliche gegen die Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH


Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-19-450 am 20.04.2020 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Es wird festgestellt, dass die Betroffene am 06.06.2019, 12.06.2019 sowie am 25.06.2019 in den Regelzonen der 50Hertz Transmission GmbH, der Amprion GmbH, der TenneT TSO GmbH sowie der TansnetBW GmbH ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verletzt hat, indem sie keine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz zwischen den ihrem Bilanzkreis zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen hergestellt hat und dadurch signifikante Bilanzungleichgewichte im Sinne der Ziff. 11.4 des Standardbilanzkreisvertrages (Strom) verursacht hat.
  2. Eine Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten

Beschluss vom 20.04.2020 (barrierearm) (pdf / 309 KB)

Stand:04.06.2020

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