BK6-20-060

Festlegungsverfahren zur Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch-Maßnahmen

- Konsultation von Eckpunkten -
§ 29 EnWG in Verbindung mit § 12 Absatz 6 und § 14 Absatz 1 EnWG

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13.05.2019 (BGBl. I 2019, 706) werden die Regelungen zum Einspeisemanagement aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2017) mit Wirkung zum 01.10.2021 in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Strom- und spannungsbedingte Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie sind einheitlich in § 13a EnWG (EnWG in der ab dem 01.10.2021 geltenden Fassung, vgl. Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus) geregelt.

Das EnWG enthält mit § 12 Abs. 4 eine Rechtsgrundlage für die Forderung von Informationen auch von Verteilernetzbetreibern. Die Bundesnetzagentur wird nach § 12 Absatz 6 EnWG ermächtigt, Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG zu treffen zur näheren Bestimmung des Kreises der nach Absatz 4 Satz 1 Verpflichteten, zum Inhalt und zur Methodik, zu den Details der Datenweitergabe und zum Datenformat der Bereitstellung an die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen.

Die Beschlusskammer erwägt, von dieser Festlegungskompetenz Gebrauch zu machen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat Vorschläge für Rahmenbedingungen zur Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch-Maßnahmen übersandt und um Festlegung dieser Rahmenbedingungen gebeten. Kernelement des Vorschlags ist ein koordinierter Abstimmungsprozess der Netzbetreiber durch den Austausch von Informationen. Die Konsultation basiert im Wesentlichen auf diesen Vorschlägen.

Die Beschlusskammer stellt hiermit die beabsichtigten Inhalte einer Festlegung zur Konsultation. Stellungnahmen werden erbeten bis spätestens

30.09.2020.

Folgender Inhalt wird zur Konsultation gestellt:

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen das obige Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie bitte die Tenorziffer aus, auf die sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.
  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an

    poststelle.bk6@bnetza.de

  • Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Es wird auf § 71 EnWG sowie weiterführende Informationen zum Schutz vertraulicher Informationen hingewiesen




Stand: 18.08.2020

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