Mitteilung Nr. 6
zur Umsetzung des Beschlusses BK6-20-160 im Bereich der WiM
31.08.2022
Muster-Einwilligungserklärungen des Anschlussnutzers zur Übermittlung von Messprodukten durch den MSB an den Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers (ESA)
Die Übermittlung von Daten an einen Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers durch den Messstellenbetreiber setzt zwingend die Einwilligung des Anschlussnutzers voraus. Die Erklärung der Einwilligung hat dabei den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und ist dem MSB entsprechend nachzuweisen.
Für den erforderlichen Nachweis gegenüber dem MSB hat der BDEW Muster-Einwilligungserklärungen für Marktlokationen und Tranchen sowie für Messlokationen erstellt, die die Abwicklung des Berechtigungsnachweises zwischen ESA und MSB vereinheitlichen und damit erleichtern.
Die Beschlusskammer 6 begrüßt ausdrücklich die Erstellung der Muster-Einwilligungserklärungen und bedankt sich beim BDEW für die Erarbeitung.
Die Beschlusskammer 6 empfiehlt allen beteiligten Marktteilnehmern, die Muster-Erklärungen zu nutzen.
Die Muster-Einwilligungserklärungen können ab sofort von der BDEW-Homepage heruntergeladen werden:
Muster-Einwilligungserklärungen für den ESA-Prozess
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