BK6-21-042

Vorschlag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber gem. Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) für eine Änderung der Modalitäten für Regelreserveanbieter zur Umsetzung des EU-Zielmarktdesigns

Die regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) einen Vorschlag für angepasste Modalitäten für Regelreserveanbieter betreffend die Umsetzung des EU-Zielmarktdesigns zur Genehmigung gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. c EB-Verordnung vorgelegt.

Der Vorschlag beinhaltet Änderungen der Modalitäten für Regelreserveanbieter auf Basis der Implementierungsrahmen für die europäischen Plattformen für den Abruf von Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung (aFRR) und von Frequenzwiederherstellungsreserven mit manueller Aktivierung (mFRR), der Preisbildungsmethode, der Vorgaben für Standardprodukte für Regelleistung sowie sich indirekt ergebende Änderungen der Modalitäten für die Bezuschlagung und die regelzonenübergreifende Besicherung von Regelarbeitsgeboten.

Die für die Umsetzung des EU-Zielmarktdesigns erforderlichen konkreten Änderungen und Formulierungen der einzelnen Modalitäten entnehmen Sie bitte der nachstehenden Veröffentlichung.

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis

28. April 2021 (Eingang hier).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Die Beschlusskammer erbittet Stellungnahmen ausschließlich zu dem Vorschlag für angepasste Modalitäten für Regelreserveanbieter. Das ebenso veröffentlichte Begleitdokument dient lediglich der Erläuterung des Vorschlags.

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das dem Vorschlag beigefügte Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „§“ bitte jeweils denjenigen Paragrafen mit dem dazugehörigen Absatz der angepassten Modalitäten für Regelreserveanbieter aus, auf welchen sich Ihre Stellungnahme bezieht. Bei inhaltlich nicht einem bestimmten Paragrafen zuzuordnenden Anmerkungen nutzen Sie bitte die Auswahl „Allgemeines“ in der Spalte „§“.

  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme in Form des Excel-Formulars im Format (*.xlsx) ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Konsultationsdokumente:

Modalitäten für Regelreserveanbieter vom 22.03.2021 (ba) (pdf / 785 KB)

Modalitäten für Regelreserveanbieter vom 17.02.2022 (ba) (pdf / 1 MB)

Begleitdokument vom 22.03.2021 (ba) (pdf / 693 KB)

Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 60 KB)

Stand: 26.04.2022

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