BK6-21-192
Vorschlag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber für eine Änderung von Modul 1 des regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreises gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 6 lit. k, Art. 55 der Verordnung (EU) 2017/2195
Die regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für eine Änderung von Modul 1 des regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreises (reBAP) gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 6 lit. k, Art. 55 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 4 lit. c EB-Verordnung vorgelegt.
Der Vorschlag umfasst – in Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Harmonisierung der Hauptkomponenten des Ausgleichsenergiepreises – neue Regelungen insbesondere zur Bestimmung von Modul 1 des reBAP. Damit verbunden ist eine Umstellung von einer bisher kostenbasierten Berechnung hin zu einer zukünftig preisbasierten Bestimmung dieser reBAP-Komponente. Im Weiteren beinhaltet der Vorschlag u.a. Regelungen zur reBAP-Bestimmung aus den Komponenten Modul 1, Börsenpreiskopplung (Modul 2) und Knappheitskomponente (Modul 3) sowie Regelungen zur Verrechnung von Mehr- bzw. Mindererlösen, die sich aus der Abrechnung des reBAP im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung der ÜNB mit den Bilanzkreisverantwortlichen gegenüber den Kosten bzw. Erlösen für den energetischen Ausgleich des deutschen Netzregelverbunds ergeben.
Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis
28. Juli 2021 (Eingang hier).
Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:
- Die Beschlusskammer erbittet Stellungnahmen ausschließlich zu dem Vorschlag. Das ebenso veröffentlichte Begleitdokument und der Konsultationsbericht dienen lediglich der Erläuterung des Vorschlags.
- Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das dem Vorschlag beigefügte Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „Artikel“ sowie in der Spalte „Absatz“ bitte jeweils denjenigen Artikel und den dazugehörigen Absatz des Vorschlags aus, auf welchen sich Ihre Stellungnahme bezieht. Bei inhaltlich nicht einem bestimmten Artikel zuzuordnenden Anmerkungen nutzen Sie bitte die Auswahl „Allgemeines“ in der Spalte „Artikel“.
- Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
- Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme in Form des Excel-Formulars im Format (*.xlsx) ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.
Konsultationsdokumente:
Vorschlag vom 18.06.2021 (pdf / 516 KB)
Begleitdokument vom 18.06.2021 (pdf / 718 KB)
Konsultationsbericht vom 18.06.2021 (pdf / 483 KB)
Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 58 KB)
Stand: 06.07.2021