BK6-21-282

Konsultation eines Festlegungsentwurfes zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom

Der sichere und zuverlässige Austausch von Daten zwischen verschiedenen Akteuren der Energiewirtschaft stellt für die effiziente Abwicklung der elektronischen Marktkommunikation eine unerlässliche Grundlage dar. Um vor dem Hintergrund stetiger Digitalisierung und Automatisierung auch weiterhin ein hohes Niveau an Integrität und Sicherheit der Kommunikationsprozesse zu wahren, sieht das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in § 52 vor, dass alle zum Umgang mit personenbezogenen Daten nach § 49 MsbG berechtigten Stellen eine verschlüsselte elektronische Kommunikation von personenbezogenen Daten, von Mess-, Netzzustands- und Stammdaten in einem einheitlichen Format zu ermöglichen haben.

Um das Erreichen des in § 52 MsbG beschriebenen Idealzustands, ausgehend von den bereits getroffenen Festlegungen (BK6-16-200, Beschl. vom 20.12.2016, sowie BK6-18-032, Beschl. vom 20.12.2018), weiter zu befördern, hat die Beschlusskammer 6 am heutigen Tag ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Absicherung der elektronischen Marktkommunikation im Strombereich eröffnet.

Die Beschlusskammer 6 beabsichtigt, im Rahmen dieses Festlegungsverfahrens die zukünftige Verwendung des „Applicability Statement 4“ („AS4“) sowie die Nutzung einer Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur (SM-PKI) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festzulegen und stellt dies zugleich zur öffentlichen Konsultation:

Konsultationsdokument (pdf / 269 KB)

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen zu den vorstehenden Inhalten ist möglich bis spätestens

Freitag, 15. Oktober 2021 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de

Eingegangene Stellungnahmen:

Stellungnahmen

Stand: 27.10.2021

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