Mit­tei­lung Nr. 1 zur Fest­le­gung zur künf­ti­gen Ab­si­che­rung der elek­tro­ni­schen Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on Strom

Konsultation der notwendigen technischen Details zum sicheren Datenaustausch mit AS4 unter Verwendung der Smart Metering-PKI des BSI zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation

Mit Beschluss vom 31.03.2022 hat die Beschlusskammer im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Absicherung der elektronischen Marktkommunikation im Bereich Strom die Adressaten der Festlegung verpflichtet, die zur Umsetzung der getroffenen Vorgaben erforderlichen technischen Details zum abgesicherten Austausch zu erarbeiten und der Bundesnetzagentur bis zum 01.06.2022 vorzulegen.


Bei den vom BDEW zum 01.06.2022 vorgelegten Dokumenten handelt es sich um
Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 (Version 2.0); inklusive des zu verwendenden AS4-Profils im Anhang (pdf / 834 KB)
BDEW-Anwendungshilfe: Einführungsszenario zur Umstellung der elektronischen Marktkommunikation Strom auf AS4 (pdf / 141 KB) .


In Übereinstimmung mit den Ausführungen im Beschluss BK6-21-282 gibt die Beschlusskammer die betreffenden Dokumente nunmehr allen Interessenkreisen zur Kenntnis. Diese erhalten damit gleichfalls die Möglichkeit, zu den Inhalten der Dokumente Stellung zu nehmen.
Nach Ablauf der Konsultation und Auswertung der Stellungnahmen durch die Beschlusskammer wird die Bundesnetzagentur den für die Umsetzung verbindlichen Stand der Dokumente veröffentlichen. Die sich aus dem Beschluss BK6-21-282 ergebenden Vorgaben zur Absicherung der elektronischen Marktkommunikation sind dann von allen Adressaten der Festlegung unter Beachtung der veröffentlichen Dokumente verbindlich umzusetzen.


Stellungnahmen zu den beigefügten Dokumenten, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, werden erbeten bis spätestens


Freitag, 24.06.2022 (Eingang hier mit Anlagen).


Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Stand: 02.06.2022

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