BK6-22-024
Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)
In obigem Festlegungsverfahren hat die Beschlusskammer 6 am 21.03.2024 folgenden Beschluss erlassen:
Beschluss vom 21.03.2024 (pdf / 478 KB)
Anlage 1a, GPKE Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung (im Änderungsmodus) (pdf / 218 KB)
Anlage 1a, GPKE Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung (Lesefassung) (pdf / 482 KB)
Anlage 1b, GPKE Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse (pdf / 3 MB)
Anlage 1c, GPKE Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle (im Änderungsmodus) (pdf / 4 MB)
Anlage 1c, GPKE Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle (Lesefassung) (pdf / 3 MB)
Anlage 1d, GPKE Teil 4 – Fokus Stammdatenprozesse (inkl. redaktioneller Korrektur des Inhaltsverzeichnisses) (pdf / 970 KB)
Anlage 2a, WiM Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse (im Änderungsmodus) (pdf / 3 MB)
Anlage 2a, WiM Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse (Lesefassung) (pdf / 3 MB)
Anlage 2b, WiM Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten (im Änderungsmodus) (pdf / 3 MB)
Anlage 2b, WiM Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten (Lesefassung) (pdf / 4 MB)
Hinweis: GPKE Teil 2 und GPKE Teil 4 wurden neu verfügt. Daher gibt es keine Version im Änderungsmodus.
Der beschleunigte werktägliche Lieferantenwechsel in 24 Stunden ist ab dem 04.04.2025 nach dem Beschluss BK6-22-024 nebst Anlagen und gemäß Mitteilung Nr. 2 vom 24.04.2024 abzuwickeln.
Durch das Festlegungsverfahren zur Anpassung der Marktkommunikation zur Realisierung der nach dem Messstellenbetriebsgesetz geforderten Übermittlung von Zählerstandsgängen (Datenübermittlung ZSG), Aktenzeichen BK6-24-174, ergeben sich weitere Anpassungen an der Marktkommunikation, die zum 04.04.2025 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die umfassende Versendung von Last- oder Zählerstandsgängen für iMS-Marktlokationen.