Mit­tei­lung Nr. 2 - Kon­sul­ta­ti­on Te­nor­zif­fer 2a, b und c zu BK6-22-300

08.10.2024


Mitteilung Nr. 2 - Konsultation bundeseinheitlicher Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung nach Tenorziffer 2a, b und c zu BK6-22-300

Mit Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 im Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG hat die Beschlusskammer 6 die Netzbetreiber verpflichtet, zur Förderung einer bundesweit standardisierten massengeschäftstauglichen Einrichtung und Abwicklung der netzorientierten Steuerung bundeseinheitliche Empfehlungen nach dem Stand der Technik unter angemessener Beteiligung aller relevanten Marktpartner und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur zu entwickeln (Tenorziffer 2, BK6-22-300).

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) hat der Bundesnetzagentur am 27.09.2024 Empfehlungen der Netzbetreiber zu den Tenorziffern 2 a, b und c vorgelegt,

a) zu den Anforderungen an die technische Ausgestaltung der physikalischen und logischen Schnittstellen der Steuerungseinrichtung zum Anschluss und zur Übermittlung des Steuerbefehls an eine steuerbare Verbrauchseinrichtung oder an ein Energie-Management-System (EMS),
VDE FNN Empfehlung zu Tenorziffer 2a (pdf / 503 KB)
b) zu den Mindestanforderungen an die technische Umsetzung und die Dokumentation eines Steuerbefehls nach Ziffer 4.4. der Anlage 1 und
VDE FNN Empfehlung zu Tenorziffer 2b (pdf / 258 KB)
c) zur Definition der technischen Parameter zur Annahme einer Gefährdung oder Störung im Netzbereich sowie Vorgaben zur schrittweisen Rücknahme von Steuerungsmaßnahmen.
VDE FNN Empfehlung zu Tenorziffer 2c (pdf / 476 KB)

Die von Prozessgruppen unter Koordination des VDE FNN erarbeiteten Inhalte wurden auf gemeinsamen Workshops der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG am 15. Februar und 28. Mai 2024 vorgestellt und mit allen relevanten Marktpartnern konsultiert.

Die Beschlusskammer gibt die Empfehlungen hiermit allen Interessenkreisen zur Kenntnis mit der Möglichkeit, zu den Inhalten Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Konsultationsfrist lädt die Beschlusskammer alle Unternehmen und Verbände, die einen Konsultationsbeitrag einsenden, zu einer Konsultationssitzung (Webkonferenz) ein. Zeitpunkt und zulässige Personenzahl je Konsultationsteilnehmer werden kurz zuvor bekanntgegeben.

Nach abschließender Auswertung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur den für die Umsetzung verbindlichen Stand des Dokumentes veröffentlichen.

Stellungnahmen zu den Dokumenten, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, werden erbeten bis

Freitag, 08.11.2024 (Ablauf des Tages)

an die E-Mail-Adresse poststelle.bk6@bnetza.de.

Die Bundesnetzagentur bittet darum, zur Stellungnahme ausschließlich die verlinkte Konsultationsvorlage (xlsx / 124 KB) zu verwenden.

--- Ende der Mitteilung ---

Stand:  08.10.2024

Mastodon