Mit­tei­lung Nr. 4 - Emp­feh­lung nach Te­nor­zif­fer 2d zu Ver­öf­fent­li­chun­gen der Netz­be­trei­ber ge­mäß Ziff. 8.4 der An­la­ge 1 zu BK6-22-300

05.02.2025

Mitteilung Nr. 4 - Empfehlung nach Tenorziffer 2d zu Veröffentlichungen der Netzbetreiber gemäß Ziff. 8.4 der Anlage 1 zu BK6-22-300

Mit Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 im Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG hat die Beschlusskammer 6 die Netzbetreiber verpflichtet, unter angemessener Beteiligung aller relevanten Marktpartner und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur bundeseinheitliche Empfehlungen nach dem Stand der Technik zu einem Format für die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach Ziff. 8.4. der Anlage 1 zu erarbeiten (BK6-22-300, Tenorziffer 2d). Die Empfehlungen dienen der Förderung einer bundesweit standardisierten massengeschäftstauglichen Einrichtung und Abwicklung der netzorientierten Steuerung.

Um die Nachvollziehbarkeit der erforderlichen Steuerungsmaßnahmen zu erhöhen haben Netzbetreiber erstmalig ab dem 01.03.2025 Informationen über netzorientierte und präventive Steuerungshandlungen im Sinne von § 14a EnWG über die gemeinsame Internetplattform VNB-Digital zu veröffentlichen. Nach mehreren Workshops und Konsultationsrunden liegt nun die finale Empfehlung des BDEW vor.

Die Beschlusskammer fordert alle Netzbetreiber auf, die Formatvorgaben und Hinweise der BDEWEmpfehlungen für das Format von Veröffentlichungspflichten nach § 14a EnWG“ zu berücksichtigen und bedankt sich beim BDEW für die Erstellung der Empfehlung.

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Stand:  05.02.2025

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