BK6-22-326

Eckpunkte zur Ausgestaltung eines dynamischen Gebotsverfahrens nach § 21 WindSeeG in der ab 01.01.2023 geltenden Fassung

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) hat der Gesetzgeber die Regelungen für die Ausschreibungen von Flächen für die Nutzung durch Windenergieanlagen auf See überarbeitet. Danach führt die Bundesnetzagentur ab dem Jahr 2023 Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen durch (§§ 16 ff WindSeeG in der ab dem 01.01.2023 geltenden Fassung, im Folgenden: WindSeeG 2023).

Haben für eine solche Fläche mehrere Bieter Gebote mit einem Gebotswert von 0 Cent pro Kilowattstunde abgegeben, erteilt die Bundesnetzagentur zunächst keinen Zuschlag, sondern führt für diese Fläche das dynamische Gebotsverfahren nach § 21 WindSeeG 2023 durch. Ziel der Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens ist eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote sowie die Vermeidung einer Überförderung. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen, in denen die teilnehmenden Bieter ihre Bereitschaft zur Zahlung einer zweiten Gebotskomponente abgeben. Die zweite Gebotskomponente wird in Euro pro Megawatt des Ausschreibungsvolumens der ausgeschriebenen Fläche nach § 16 Satz 2 Nummer 2 WindSeeG 2023 mit zwei Nachkommastellen angegeben.

Die näheren Regeln für die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens bestimmt die Bundesnetzagentur und macht diese für den jeweiligen Gebotstermin bekannt.

Die Regeln des dynamischen Gebotsverfahrens müssen objektiv, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei sein und sollen die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigen. Die Bundesnetzagentur kann das dynamische Gebotsverfahren elektronisch durchführen.
Im Sinne eines transparenten Prozesses zur Ausgestaltung dieser Regeln hat die Beschlusskammer Eckpunkte erarbeitet, nach denen die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens ablaufen soll. Marktteilnehmer erhalten hiermit die Gelegenheit ihre Stellungnahme zu diesen Eckpunkten zu übersenden.

Eckpunkte der Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens (pdf / 22 KB)

Die Abgabe von Stellungnahmen zu den vorstehenden Eckpunkten ist möglich bis spätestens 28. Oktober 2022 (Eingang hier mit Anlagen).

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens BK6-22-326 ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Stand: 17.10.2022

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