BK6-22-407

Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion CORE für eine Methode zur Berechnung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität innerhalb des für den Austausch von Regelarbeit oder die Durchführung des IN-Verfahrens relevanten Zeitbereichs gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195

Die regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für eine Methode zur Berechnung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität innerhalb des für den Austausch von Regelarbeit oder die Durchführung des IN-Verfahrens relevanten Zeitbereichs für die Kapazitätsberechnungsregion CORE gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. f EB-Verordnung vorgelegt.

Mit dem Vorschlag beantragen alle ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion CORE die Genehmigung der Methoden zur gemeinsamen Kapazitätsberechnung für den Zeitbereich, der für den Austausch von Regelarbeit oder die Saldierung von Leistungsbilanzungleichgewichten (IN-Verfahren) vorgesehen ist. Der Vorschlag enthält insbesondere eine mathematische Beschreibung zur Aktualisierung der grenzüberschreitenden Kapazitäten unter Berücksichtigung angepasster Sicherheitsmargen und aller Kapazitätsallokationen nach dem Intraday-Marktschluss, Vorschriften zur Integration von HVDC-Interkonnektoren innerhalb der Kapazitätsberechnungsregion CORE sowie Berechnungsvorschriften für die Umwandlung der verfügbaren Kapazitäten (ATCs) in Netto-Übertragungskapazitäten (NTCs).

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis

25. Januar 2023 (Eingang hier).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Die Beschlusskammer erbittet Stellungnahmen ausschließlich zu dem Vorschlag. Das ebenso veröffentlichte Begleitdokument dient lediglich der Erläuterung des Vorschlags.

  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOCX) oder als PDF mit druck- und kopierbarem Text.

Konsultationsdokumente:

Vorschlag vom 30.11.2022 (englisch) (pdf / 1 MB)

Vorschlag vom 30.11.2022 (deutsch) (pdf / 480 KB)

Begleitdokument (pdf / 931 KB)

Stand: 05.01.2023

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