BK6-22-408 Genehmigung der gemeinsamen Kapazitätsberechnungsmethode für den Regelarbeit-Zeitbereich der Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion HANSA gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195
In dem Verfahren zur Genehmigung der gemeinsamen Kapazitätsberechnungsmethode für den Regelarbeit-Zeitbereich der Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion HANSA gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) hat die Beschlusskammer 6 am 24.06.2025 eine Entscheidung getroffen.
Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 13/2025 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.
Anlagen:
Beschluss vom 24.06.2025 (pdf / 278 KB)
Anlage A zum Beschluss BK6-22-408 (pdf / 530 KB)
Anlage B zum Beschluss BK6-22-408 (pdf / 599 KB)
Stand: 30.06.2025