BK6-23-010 Festlegung gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der inhärenten und unverzögerten Reaktion auf ein Wirkleistungsungleichgewicht (Momentanreserve) als Bestandteil der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ gem. § 12h Abs. 1 Nr. 2 EnWG
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-23-010 am 22.04.2025 eine Entscheidung getroffen.
Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Festlegung erfolgt im Amtsblatt 09/2025 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.
Anlagen:
Beschluss BK6-23-010 vom 22.04.2025
Beschaffungskonzept „Momentanreserve“
Stand: 24.04.2025