BK6-23-072

Festlegung gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) durch die deutschen regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilernetzbetreiber (VNB), welche ein Hochspannungsnetz betreiben, gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG, und zur Ausnahme der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen der Spannungsebenen Niederspannung und Mittelspannung von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) gem. § 12h Abs. 4 EnWG

Folgende Verbände, Interessengruppen und Unternehmen haben im Rahmen der zweiten Marktkonsultation zur Ausnahme von der marktgestützten Beschaffung Stellungnahmen abgegeben:

ENGIE Deutschland AG (pdf / 102 KB)
E.ON SE (pdf / 126 KB)
Rheinische NETZ Gesellschaft mbH (pdf / 315 KB)
TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (pdf / 72 KB)
Westfalen Weser Netz GmbH (pdf / 159 KB)

Stand:  05.07.2024

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