BK6-23-102

Eröffnung eines Verfahrens zur Genehmigung des Änderungsvorschlags für die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag) gemäß Art. 4, 5 Abs. 4 c) i.V.m. Art. 18 Abs. 1 b) und Abs. 6, Art. 6 Abs. 3 VO (EU) 2017/2195


Aufgrund aktueller Entwicklungen der Rechtslage haben die Übertragungsnetzbetreiber Änderungsbedarfe zum geltenden Standardbilanzkreisvertrag nach Art. 4, 5 Abs. 4 c) i.V.m. Art.18 Abs. 1 b) der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-GL) in der Fassung der Festlegung vom 19.04.2019 (BK6-18-061) festgestellt.

Dem folgend haben die TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH und TransnetBW GmbH einen Änderungsvorschlag nach Art. 6 Abs. 3 EB-GL für die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche in Form eines in Teilen angepassten Standardbilanzkreisvertrages entwickelt und öffentlich konsultiert.

Die von den ÜNB vorgeschlagenen Änderungen des Bilanzkreisvertrags betreffen – gegenüber der aktuell gültigen Version- insbesondere Anpassungen zu folgenden Themen:

  • Wegfall des für Börsengeschäfte notwenigen Formblatts zur Bestätigung des Börsenvorrangs gegen über ÜNB
  • Wegfall der Verweise auf StromNZV
  • Änderung der Arten von Sicherheitsleistungen
  • Anpassung von Regelungen zur Kündigung
  • Anpassung der Schlussbestimmungen/ Formerfordernisse, konkret Möglichkeit zum elektronischen Vertragsabschluss sowie -anpassung
  • Regelungen zum Fahrplanmanagement (Einführung von Testfahrplänen) und Fahrplanformat (aufgrund Einführung des Übertragungswegs AS4) in Anlage 3
  • Änderungen der Anlage 2 im Rahmen der Einführung des Übertragungsweges AS4 in der Marktkommunikation (BK6-21-282) und im Fahrplanprozess (BK6-18-061/ Mitteilung Nr. 9)

Die ÜNB haben am 29.08.2023 bei der Bundesnetzagentur die Genehmigung der Änderungen der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche in Form des geänderten Standardbilanzkreisvertrags gemäß Art. 5 Abs. 4 c) i.V.m. Art. 18 Abs. 1 b) und Abs. 6 EB GL beantragt. Zudem haben Sie nach Rücksprache mit der Beschlusskammer eine Ergänzung wegen der kurzfristig nach Konsultationsablauf bekannt gewordenen Änderung des Startzeitpunkts für den Intraday-Handel nachgereicht. Der Vorschlag sowie die Ergänzung sollen nach der Genehmigung den aktuell gültigen Standardbilanzkreisvertrag (Festlegung der Beschlusskammer 6 vom 12.04.2019, Az. BK6-18-061) im Umfang ihres Inhalts ersetzen.

Folgende Inhalte werden zur öffentlichen Konsultation gestellt:

Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag)

Konsultationsdokument (inkl. Anpassung des Startzeitpunktes für Intraday-Handel) (pdf / 298 KB)
Eingereichte Stellungnahmen zur Konsultation der ÜNB (geschwärzt) (xlsx / 43 KB)
Excel-Formular zur Abgabe der Stellungnahmen (xlsx / 226 KB)

Die Beschlusskammer gibt hiermit allen Marktakteuren die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Vorschlag der ÜNB.

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens

Freitag, 06. Oktober 2023 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das dem Antrag beigefügte Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „Auswahl Vertragsziffer“ bitte jeweils diejenige Ziffer des Vertragstextes aus, auf welche sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht einer bestimmten Ziffer zuzuordnende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Weitere Informationen zur abgeschlossenen Konsultation und Antragstellung der ÜNB einschließlich des Begründungsdokumentes zum Antrag sind veröffentlicht auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter https://www.netztransparenz.de/EU-Network-Codes/EB-Verordnung/Bilanzkreisvertrag-2023

Stand:  12.09.2023

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