Be­schluss­kam­mer 6

Az. BK6-24-125

19.05.2025

Verfahren zur Festlegung von Messstellenbetreiberrahmenvertrag, Messstellenverträgen und Formblatt - 2. Konsultation

Im Zuge der Auswertung der Beiträge zur ersten Konsultation wurden durch die Beschlusskammer zahlreiche Anpassungen am konsultierten Messstellenvertrag vorgenommen. Da diese in Teilen auch belastende Wirkung für die betroffenen Marktparteien entfalten können, ist eine weitere Konsultation der überarbeiteten Versionen geboten. Gegenstand der 2. Konsultation sind daher lediglich die nun auf zwei Versionen aufgeteilten Messstellenverträge zwischen grundzuständigen Messstellenbetreibern und ihren Auftraggebern. Eine Version hat den Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer im Fokus (Anschlussnutzer/-nehmer-Version), die andere den Stromlieferanten als Anbieter eines kombinierten Vertrages gemäß § 9 Abs. 2 MsbG (Lieferanten-Version).

Messstellenvertrag Lieferant (pdf / 470 KB)
Messstellenvertrag Anschlussnutzer/-nehmer (pdf / 500 KB)
Formblatt (pdf / 146 KB)

Konsultationsvorlage Lieferanten-Version (xlsx / 57 KB)
Konsultationsvorlage Anschlussnutzer/-nehmer-Version (xlsx / 57 KB)
Konsultationsvorlage Formblatt (xlsx / 57 KB)

Zum allgemeinen Verständnis veröffentlicht die Beschlusskammer zudem ein Hinweispapier.

Hinweis:

Der in der ersten Konsultation umfasste Messstellenbetreiberrahmenvertrag ist nicht Gegenstand dieser zweiten Konsultation. Die Festlegung erfolgt jedoch weiterhin für nun alle drei Verträge einheitlich und somit erst nach Beendigung und Auswertung der Stellungnahmen der 2. Konsultation der Messstellenverträge.

[ENDE]

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens

23.06.2025 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer 6 folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das obige Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie bitte in der Spalte „§“ jeweils denjenigen Paragraphen des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de
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