Beschlusskammer 6
- Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) - Fokuspunkt Messwertverarbeitung und Pseudonymisierung
- Überblick über die zur Konsultation stehenden Dokumente:
- Prozessdokumente
- GPKE
- WiM
- MaBiS
- IT-Leitlinien
- Ergänzende Vorgaben zur Governance und Transparenz
- Meilensteine Einführungsszenario
- Datenmodell
- Excel-Formulare zur Abgabe der Stellungnahmen
Az. BK6-24-210-1
26.09.2025
Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) - Fokuspunkt Messwertverarbeitung und Pseudonymisierung
Im Oktober 2024 hat die Beschlusskammer 6 ein Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) eröffnet und am 02.10.2024 und am 07.02.2025 hierzu jeweils Eckpunktepapiere zur öffentlichen Konsultation gestellt. Im weiteren Verfahren hat sich die Beschlusskammer entschlossen, das Festlegungsverfahren MaBiS-Hub in zwei Verfahrensblöcke zu untergliedern. Im ersten Schritt liegt der Fokus auf der Messwertverarbeitung und Pseudonymisierung. In einem später nachfolgenden Schritt wird die Beschlusskammer Vorgaben mit dem Fokus auf Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung festlegen.
Für den ersten Fokuspunkt stellt die Beschlusskammer nunmehr verschiedene Dokumente zur weiteren inhaltlichen Vertiefung zur öffentlichen Konsultation.
Überblick über die zur Konsultation stehenden Dokumente:
Prozessdokumente
Die von der Beschlusskammer angedachten und bereits vorgestellten Erwägungen zur Weiterentwicklung der elektronischen Marktkommunikation Strom führen auch dazu, dass sich notwendige Anpassungen an den festgelegten Prozessstrukturen ergeben. Diese beziehen sich insbesondere darauf, dass die Funktionseinheiten Messwertverarbeiter und Bilanzierungs- und Aggregierungsverantwortlicher des MaBiS-Hub als Rollen Eingang in die Prozesse finden und in diese eingebunden werden. Durch die angepassten Prozessdokumente soll nicht nur weiterhin eine standardisierte und massengeschäftstaugliche Prozessabwicklung für alle Marktakteure ermöglicht, sondern auch die zukunfts- und leistungsfähige Neuausrichtung der elektronischen Marktkommunikation Strom gefördert werden. Die zur öffentlichen Konsultation gestellten Anpassungen in den Prozessdokumenten betreffen die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) sowie in einem geringfügigen Maß auch die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS). Die geplanten Anpassungen sind in den jeweiligen Prozessdokumenten farblich markiert bzw. gesondert gekennzeichnet.
GPKE
Konsultationsfassung Vergleichsversion (Änderungen sind markiert)
GPKE Teil 1 - Einführende Prozessbeschreibung (pdf / 508 KB)
GPKE Teil 2 - Fokus Zuordnungsprozesse (pdf / 3 MB)
GPKE Teil 3 - Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle (pdf / 5 MB)
GPKE Teil 4 - Fokus Stammdatenprozesse (pdf / 1 MB)
Konsultationsfassung Leseversion
GPKE Teil 1 - Einführende Prozessbeschreibung (pdf / 1 MB)
GPKE Teil 2 - Fokus Zuordnungsprozesse (pdf / 4 MB)
GPKE Teil 3 - Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle (pdf / 5 MB)
GPKE Teil 4 - Fokus Stammdatenprozesse (pdf / 1 MB)
WiM
Konsultationsfassung Vergleichsversion (Änderungen sind markiert)
WiM Teil 1 - Fokus Basis-Prozesse (pdf / 3 MB)
WiM Teil 2 - Fokus Übermittlung von Werten (pdf / 3 MB)
Konsultationsfassung Leseversion
WiM Teil 1 - Fokus Basis-Prozesse (pdf / 3 MB)
WiM Teil 2 - Fokus Übermittlung von Werten (pdf / 3 MB)
MaBiS
MaBiS Konsultationsfassung Vergleichsversion (Änderungen sind markiert) (pdf / 10 MB)
MaBiS Konsultationsfassung Leseversion (pdf / 6 MB)
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der zur Konsultation stehenden Änderungen, stellt die Beschlusskammer den Marktakteuren neben den Prozessdokumenten auch eine zusammenfassende Erläuterung zentraler Änderungen zur Verfügung. Die Erläuterungen stehen nicht zur Konsultation:
Erläuterung der zentralen Prozessvorgaben (pdf / 470 KB)
IT-Leitlinien
Neben den angepassten Prozessdokumenten stellt die Beschlusskammer auch IT-Leitlinien zur öffentlichen Konsultation. Über diese IT-Leitlinien beabsichtigt die Beschlusskammer wesentliche Mindestanforderungen festzulegen, die durch die künftigen Betreiber des MaBiS-Hub bei dessen Errichtung zu beachten sind. Anhand der zur Konsultation stehenden IT-Leitlinien soll zunächst sichergestellt werden, dass der MaBiS-Hub als zentraler Empfänger und Verarbeiter von Daten hohen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz genüge tut. Ein hohes Sicherheitsniveau stellt nicht nur ein elementares Ziel der Beschlusskammer dar, sondern fördert auch das Vertrauen in den MaBiS-Hub. Darüber hinaus muss der MaBiS-Hub auch über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen, um die vorgesehenen Funktionen dauerhaft, zuverlässig und mit Mehrwert für alle Marktakteure erbringen zu können. Entsprechend finden sich in den IT-Leitlinien etwa auch Anforderungen an die zu gewährleistende Verfügbarkeit und Performance. Die zur Konsultation stehenden IT-Leitlinien sind als Rahmenanforderungen zu verstehen, innerhalb derer den künftigen Betreibern Raum zur eigenverantwortlichen Umsetzung verbleibt.
Ergänzende Vorgaben zur Governance und Transparenz
Die bereits in den Eckpunkten zur Konsultation gestellten Ansätze zur Einbindung verschiedener Marktakteure und zur Förderung der Transparenz werden durch die Beschlusskammer weiter konkretisiert und ausgeführt. Dies bezieht sich etwa auf die Einrichtung einer Projektgruppe „Governance“ oder auf die Überprüfungen des MaBiS-Hub durch Dritte. Die Bundesnetzagentur lädt die Marktpartner ein, sich für eine aktive Mitarbeit an der Projektgruppe „Governance“ zu bewerben.
Ergänzende Vorgaben zur Governance und Transparenz (pdf / 208 KB)
Meilensteine Einführungsszenario
In den Stellungnahmen zu den bereits konsultierten Eckpunktepapieren haben zahlreiche Marktakteure auf die Bedeutung eines Einführungsszenarios für die Inbetriebnahme des MaBiS-Hub hingewiesen. Auf entsprechende Bitte der Beschlusskammer hin, hat der BDEW ein Einführungsszenario entworfen und hierfür Meilensteine erstellt. Die aus Sicht des BDEW für alle Marktteilnehmer beste Lösung ist die Befüllung des MaBiS-Hub mit Stammdaten und Werten ab dem 01.01. des Jahres der Inbetriebsetzung und eine situative Befüllung mit Stamm- und Bewegungsdaten ab 2026. Während bei einer vollständigen Migration aller Stamm- und Bewegungsdaten ab 2026 sehr hohe Befüllungs- und Prüfungsaufwände bei unklaren Mehrwerten zu besorgen wären, wären bei einer Verwaltung der historischen Informationen im bisherigen System mit einer auf Jahre parallel vorzuhalten Kommunikationsinfrastruktur und damit gleichfalls mit hohen Aufwänden umzugehen gewesen. Aufgrund dessen wurde seitens des BDEW eine Lösung, welche die Mehrwerte beider Varianten unter Minimierung der Aufwände vereint, präferiert und auf dieser Basis wurden Meilensteine zur Inbetriebnahme erarbeitet. Die Beschlusskammer bedankt sich beim BDEW für die Ausarbeitung und stellt das entsprechende Dokument in inhaltlich unveränderter Form zur Konsultation. Die Beschlusskammer weist darauf hin, dass sich die vom BDEW verwendete Terminologie noch von der Terminologie der Beschlusskammer unterscheidet. Darüber hinaus weist die Beschlusskammer darauf hin, dass sich an dem entsprechenden Dokument im Rahmen der Konsultationsphase auch in inhaltlicher Hinsicht die Notwendigkeit von Änderungen und Anpassungen ergeben kann.
Meilensteine Einführungsszenario (pdf / 468 KB)
Datenmodell
Zahlreiche Marktakteure haben den Wunsch geäußert, dass einhergehend mit der Etablierung einer Hub-Struktur in der elektronischen Marktkommunikation Strom zu Verständniszwecken auch ein entsprechendes Datenmodell erstellt und gepflegt werden solle. Der Beschlusskammer ist bewusst, dass dieses Thema auch in den energiewirtschaftlichen Verbänden und zwischen verschiedenen Marktakteuren diskutiert wurde. Auf eigene Initiative hin wurde der Beschlusskammer aus dem Markt heraus der Entwurf eines Datenmodells zur Verfügung gestellt, der Grundsätze der bereits konsultierten Eckpunkte und die Veröffentlichung der Beschlusskammer vom 27.05.2025 zugrunde legt. Aufgrund des verschiedentlich vorgetragenen Wunsches nach einem Datenmodell, hat sich die Beschlusskammer dazu entschlossen, den ihr aus dem Markt übermittelten Entwurf allen Marktakteuren über die Einbindung in die öffentliche Konsultation kenntlich zu machen und zugleich die Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen.
Durch die öffentliche Konsultation der vorab skizzierten Dokumente gibt die Beschlusskammer betroffenen Marktakteuren die Möglichkeit, sich mit den entsprechenden Inhalten vertieft auseinanderzusetzen und sich über Konsultationsbeiträge aktiv in das Verfahren einzubringen.
Excel-Formulare zur Abgabe der Stellungnahmen
Excel-Formular zur Abgabe von Stellungnahmen zum Datenmodell (xlsx / 165 KB)
Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens
17. November 2025 (Eingang hier mit Anlagen).
[ENDE]
Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:
- Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich die jeweils zur Verfügung gestellten Excel-Formulare. Innerhalb des Excel-Formulars, in dem gebündelte Stellungnahmen zu verschiedenen Dokumenten abgegeben werden können, wählen Sie in der Spalte „Kapitel“ bitte jeweils dasjenige Kapitel des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht.
- Für Kommentierungen zum Datenmodell nutzen Sie bitte das gesonderte Formular und machen Sie die dort vorgesehen Angaben für die Zuordnung Ihrer Anmerkung.
Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen. - Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.