Beschlusskammer 6
Information der Beschlusskammer 6 zum aktuellen Verfahrensstand und weiteren Vorgehen im Festlegungsverfahren MaBiS-Hub (BK6-24-210)
27.05.2025
Im Oktober 2024 hat die Beschlusskammer 6 ein Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) eröffnet und am 02.10.2024 und am 07.02.2025 hierzu jeweils Eckpunktepapiere zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Nach der umfassenden Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen informiert die Beschlusskammer die Marktakteure transparent über den weiteren Verfahrensgang und die den Überlegungen der Beschlusskammer zugrundeliegenden Hypothesen. Dabei sehen die Planungen der Beschlusskammer gegenwärtig vor, das Festlegungsverfahren organisatorisch in zwei Verfahrensblöcke zu untergliedern und zu diesen jeweils einen gesonderten Beschluss zu erlassen. Dies eröffnet die Option, die in den beiden Eckpunktepapieren konsultierten Inhalte abzuschichten und dem Markt eine gestaffelte Umsetzung und Einführung zu ermöglichen.
Für den ersten Verfahrensblock sieht die Beschlusskammer gegenwärtig schwerpunktmäßig die
- zentrale Aggregation von allen viertelstundenscharf bilanzierten Marktlokationen und Tranchen zu Summenzeitreihen (durch den MaBiS-Hub in seiner Funktionseinheit als Bilanzierungs- und Aggregierungsverantwortlicher) sowie
- die Aufbereitung der Messwerte von der Messlokation zur Marktlokation (durch den MaBiS-Hub in seiner Funktionseinheit als zentrale Messwertverarbeitung)
vor. Hierdurch werden unter anderem die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen im Bereich Datenschutz erfüllt. Erst im zweiten nachfolgenden Verfahrensblock plant die Beschlusskammer, die aus den Eckpunktepapieren ersichtlichen weiteren Inhalte zu den Themen Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung zu behandeln. Dies betrifft beispielsweise Aspekte wie die vollständige zentrale Aggregation, Bilanzierung und Abrechnung über den MaBiS-Hub und die rollierende Abrechnung.
Zu Informationszwecken stellt die Beschlusskammer den involvierten Marktakteuren nachfolgend eine Skizze der aktuellen Arbeitshypothesen zur Verfügung. Bei diesem Foliensatz handelt es sich um keine Konsultationsunterlage, sodass die Beschlusskammer darum bittet, von Hinweisen oder Stellungnahmen abzusehen. Voraussichtlich in Q3/2025 führt die Beschlusskammer 6 mit detailliert ausgearbeiteten Prozessdokumenten sowie weiteren Unterlagen eine marktweite Konsultation durch und lädt alle Marktteilnehmer zur Stellungnahme ein.