BK6-25-033 Genehmigung des überarbeiteten Vorschlags der Übertragungsnetzbetreiber der Frequenzhaltungsreserve-Kooperation für eine Änderung der gemeinsamen harmonisierten Bestimmungen und Verfahren für den Austausch und die Beschaffung von Regelleistung für Frequenzhaltungsreserven gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 33 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195

In dem Genehmigungsverfahren zum überarbeiteten Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber der Frequenzhaltungsreserve-Kooperation für eine Änderung der gemeinsamen harmonisierten Bestimmungen und Verfahren für den Austausch und die Beschaffung von Regelleistung für Frequenzhaltungsreserven gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 33 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) hat die Beschlusskammer 6 am 03.07.2025 eine Entscheidung getroffen.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 14/2025 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlagen:

Beschluss vom 03.07.2025 (pdf / 133 KB)

Anlage zum Beschluss BK6-25-033 (pdf / 207 KB)

Stand: 08.07.2025

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