BK6-25-212

Vorschlag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber gem. Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/2195 für eine Änderung der Modalitäten für Regelreserveanbieter zur Einführung von Viertelstundenprodukten am Regelleistungsmarkt für Frequenzwiederherstellungsreserven

Die regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) einen Vorschlag für angepasste Modalitäten für Regelreserveanbieter zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 4 lit. c EB-Verordnung vorgelegt.

Der Vorschlag zielt darauf ab, zusätzlich zu den bestehenden Vier-Stunden-Produkten, Viertelstundenprodukte am Regelleistungsmarkt für Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung (aFRR) und für Frequenzwiederherstellungsreserven mit manueller Aktivierung (mFRR) einzuführen.

Die für die Umsetzung des Vorschlags erforderlichen konkreten Änderungen und Formulierungen der einzelnen Modalitäten entnehmen Sie bitte der nachstehenden Veröffentlichung.

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis

20. Juni 2025 (Eingang hier).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Die Beschlusskammer erbittet Stellungnahmen ausschließlich zu dem Antragsdokument für angepasste Modalitäten für Regelreserveanbieter. Das ebenso veröffentlichte Begleitdokument dient lediglich der Erläuterung des Vorschlags.
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme in Form eines Dokumentes im Word- oder PDF-Format ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Konsultationsdokumente:

Antragsdokument vom 14.05.2025 (vollständig eingegangen am 03.06.2025) (pdf / 178 KB)

Begleitdokument vom 14.05.2025 (vollständig eingegangen am 03.06.2025) (pdf / 1 MB)

Stand:  04.06.2025

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