BK6-25-296 Besonderes Missbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage

In dem Besonderen Missbrauchsverfahren der Alcemi Schwedt GmbH gegen die 50Hertz Transmission GmbH nach § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 05.08.2026 die folgende Entscheidung getroffen:

Beschluss vom 05.08.2026 (pdf / 93 KB)

Stand: 14.09.2026

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