BK6-25-546 Besonderes Missbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage
In dem Besonderen Missbrauchsverfahren der MIRAI Power GmbH gegen die Tennet TSO GmbH nach § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 09.09.2026 die folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss vom 09.09.2026 (pdf / 306 KB)
Stand: 01.10.2026