BK6-26-473
Vorschlag der regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber aus Deutschland, Österreich und Tschechien für eine Änderung der Methode der probabilistischen Bestimmung der Verfügbarkeit grenzüberschreitender Übertragungskapazität nach Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes gem. Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 33 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung)
Die regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für eine Änderung der Methode zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit, dass nach dem Zeitpunkt der Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes grenzüberschreitende Übertragungskapazität verfügbar ist, gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 33 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. c EB-Verordnung vorgelegt.
Der Änderungsvorschlag beschreibt die im Rahmen der probabilistischen Methode eingesetzten Prognosewerkzeuge sowie die von den Prognosewerkzeugen verwendeten Algorithmen und Eingangsgrößen. Die zur Änderung vorgeschlagenen Inhalte sind im Vorschlag farblich hervorgehoben.
Zum Hintergrund: Die probabilistische Methode soll die Verfügbarkeit von grenzüberschreitender Übertragungskapazität für die gemeinsame Beschaffung und den Austausch von Regelleistung für automatische Frequenzwiederherstellungsreserven (aFRR) gewährleisten und wird gegenwärtig an den Grenzen der Tschechischen Republik zu Deutschland und zu Österreich angewandt. Die zwischen Deutschland und Österreich bestehende aFRR-Beschaffungskooperation wird durch den Änderungsvorschlag nicht berührt.
Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis
16. Oktober 2026 (Eingang hier).
Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:
- Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
- Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOCX) oder als PDF mit druck- und kopierbarem Text.
Konsultationsdokumente:
Vorschlag vom 02.09.2026 (englisch; vollständig eingegangen am 21.09.2026) (pdf / 373 KB)
Vorschlag vom 02.09.2026 (deutsch; vollständig eingegangen am 21.09.2026) (pdf / 306 KB)
Stand: 02.10.2026