BK6-06-009
Beschlusskammer 6
Festlegung zu den Geschäftsprozessen und Datenformaten
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 11.07.2006 den nachfolgenden Beschluss veröffentlicht:
BK6-06-009 (pdf / 261 KB)
Anlage:
(gültig ab 01.10.2017)
(Diese Fassung gibt den Stand der Anlage zur Festlegung BK6-06-009 vom 11.07.2006 (GPKE) in der Fassung gemäß der letzten Änderung durch den Beschluss BK6-16-200 vom 20.12.2016 wieder.)
Alte Versionen:
Anlage zum Beschluss vom 11.07.2006 - konsolidierte Lesefassung (pdf / 331 KB)
(gültig bis 30.09.2017)
(Diese konsolidierte Lesefassung gibt den Stand der Anlage zur Festlegung BK6-06-009 vom 11.07.2006 (GPKE) in der Fassung gemäß der letzten Änderung durch den Beschluss BK6-11-150 vom 28.10.2011 wieder.)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anlage zum Beschluss vom 11.07.2006 - konsolidierte Lesefassung (pdf / 590 KB)
(gültig bis 31.03.2012)
(Diese konsolidierte Lesefassung gibt den Stand der Anlage zur Festlegung BK6-06-009 vom 11.07.2006 in der Fassung der Änderungen gemäß Anlage 2 zur Festlegung BK6-09-034 vom 09.09.2010 wieder.)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anlage zum Beschluss vom 11.07.2006 (pdf / 705 KB)
(gültig bis 30.09.2011)
Die Beschlusskammer hat am 13.07.2006 die Anlage zum Beschluss BK6-06-009 berichtigt. Der zuvor unter III. 9. doppelt enthaltene Geschäftsprozess Netznutzungsabrechnung ist gestrichen worden, verbindlich ist allein der nun unter III. 6. wiedergegebene Geschäftsprozess.
Stand: 22.09.2017