Eckpunkte BK6-06-065
Beschlusskammer 6
Netzzugang Strom
Am 30.08.2006 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur zum Verfahren zur Ausschreibung von Regelenergie in Gestalt der Primärregelleistung unter dem u.g. Aktenzeichen ein Festlegungsverfahren nach § 27 StromNZV eingeleitet.
Die Beschlusskammer beabsichtigt, ihre Entscheidungen auf Basis beigefügten Eckpunkte zu treffen.
Betroffene Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, zu diesen Eckpunkten bis zum 26.01.2007 Stellung zu nehmen.
Ihre Stellungnahmen richten Sie bitte an poststelle.bk6@bnetza.de oder an
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 6
Mittelstr. 2-10
53175 Bonn.
-BK6-06-065-
Stand: 02.01.2007