BK6-09-002 Beschlusskammer 6
Beschlüsse

§ 31 EnWG: Durchführung eines besonderen Missbrauchsverfahrens wegen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Netzanschlussverweigerung

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur führt auf Antrag des Zweckverband Ostholstein, vertreten durch die Rechtsanwälte Günther, Heidel, Wollenteit, Hack, Goldmann, ein besonderes Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Netzanschlussverweigerung.

Das Verfahren richtet sich gegen die E.ON Netz GmbH und wird hier unter dem Aktenzeichen BK6-09-002 geführt.

Stand: 09.03.2010

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