BK6-09-002
Beschlusskammer 6
Beschlüsse
§ 31 EnWG: Durchführung eines besonderen Missbrauchsverfahrens wegen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Netzanschlussverweigerung
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur führt auf Antrag des Zweckverband Ostholstein, vertreten durch die Rechtsanwälte Günther, Heidel, Wollenteit, Hack, Goldmann, ein besonderes Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Netzanschlussverweigerung.
Das Verfahren richtet sich gegen die E.ON Netz GmbH und wird hier unter dem Aktenzeichen BK6-09-002 geführt.
Stand: 09.03.2010