Hin­wei­se zur Durch­füh­rung öf­fent­li­cher münd­li­cher Ver­hand­lun­gen

Nachfolgend möchten wir die Teilnehmer/innen darüber in Kenntnis setzen, welche Regelungen bzw. Voraussetzungen gelten.

  • Für die Veranstaltung bedarf es, soweit nicht bereits erfolgt, einer Anmeldung über das Postfach der Beschlusskammer unter BK7-Postfach@BNetzA.de.

  • Der Einlass in das Gebäude kann erst 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn gewährt werden.

  • Bitte melden Sie sich frühestens 15 Minuten vor Beginn der öffentlichen mündlichen Verhandlung an der Pforte in Haus 4 an. Sie werden rechtzeitig abgeholt und zum Verhandlungsraum geführt.


Für Fragen rund um den Ablauf steht die Beschlusskammer jederzeit unter BK7-Postfach@BNetzA.de zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:

Die Aufnahme bzw. der Mitschnitt der öffentlichen mündlichen Verhandlung durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Ton und/oder Bild ist nicht gestattet!

Stand:  12.04.2024

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