Hinweise zur Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen
Nachfolgend möchten wir die Teilnehmer/innen darüber in Kenntnis setzen, welche Regelungen bzw. Voraussetzungen gelten.
- Für die Veranstaltung bedarf es, soweit nicht bereits erfolgt, einer Anmeldung über das Postfach der Beschlusskammer unter BK7-Postfach@BNetzA.de.
- Der Einlass in das Gebäude kann erst 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn gewährt werden.
- Bitte melden Sie sich frühestens 15 Minuten vor Beginn der öffentlichen mündlichen Verhandlung an der Pforte in Haus 4 an. Sie werden rechtzeitig abgeholt und zum Verhandlungsraum geführt.
Für Fragen rund um den Ablauf steht die Beschlusskammer jederzeit unter BK7-Postfach@BNetzA.de zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Die Aufnahme bzw. der Mitschnitt der öffentlichen mündlichen Verhandlung durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Ton und/oder Bild ist nicht gestattet!
Stand: 12.04.2024