BK8-12-001 Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
Beschlusskammer 8
Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG für die zweite Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV
Nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV sowie § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV und § 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. §§ 28, 29, 30 Abs. 1 Nr. 6 StromNEV kann die Beschlusskammer Festlegungen zu Umfang, Zeitpunkt und Form der zu erhebenden Daten, insbesondere zu den zulässigen Datenträgern und Übertragungswegen treffen.
Die Bundesnetzagentur hat festgelegt (BK8-12-001 bis BK8-12-008), dass Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur verpflichtet sind, den Erhebungsbogen EHB I (VNB) bzw. EHB I (ÜNB) bis zum 31.05.2012 vollständig, schriftlich und elektronisch an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Im Übrigen hat die Übermittlung aller für die Ermittlung des Ausgangsniveaus erforderlichen Unterlagen bis zum 30.06.2012 zu erfolgen.
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG, an deren Verteilernetz weniger als 30.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und die einen Antrag auf Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV bis zum 30.06.2012 stellen, sind verpflichtet, den Erhebungsbogen EHB I (VNB) bis zum 31.08.2012 vollständig, schriftlich und elektronisch an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Im Übrigen hat die Übermittlung aller für die Ermittlung des Ausgangsniveaus erforderlichen Unterlagen bis zum 30.09.2012 zu erfolgen.
Anlagen zu den Beschlüssen:
Anlage K1: Anforderungen an Struktur und Inhalt des vorzulegenden Berichts samt Anhang
09_120514_Fl_Datenerhebung_KoPr_BK8-12-001_bis_008_Anlage_K1.pdf (pdf / 4 MB)
Anlage K2 (VNB): Definitionen zu den Erhebungsbögen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
10_120514_Fl_Datenerhebung_KoPr_BK8-12-001_bis_008_Anlage_K2_VNB.pdf (PDF / 7 MB)
Anlage K2 (ÜNB): Definitionen zu den Erhebungsbögen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
10_120514_Fl_Datenerhebung_KoPr_BK8-12-001_bis_008_Anlage_K2_UENB.pdf (pdf / 158 KB)
Anlage: Erhebungsbogen EHB I für Verteilernetzbetreiber
VNBErhebungsbogenKostenprfg2012_xls (xls / 1 MB)
Anlage: Erhebungsbogen EHB II für Verteilernetzbetreiber
VNBErhebungsbogenKostenprfg2012_2xls (xls / 652 KB)
(Aktualisierter Erhebungsbogen: in Tabellenblatt B. Betriebsabrechnungsbogen, Zelle L75 und in Tabellenblatt A1. Überleitung GuV 11, Zeile 71 wurden Formeln korrigiert)
Die Bundesnetzagentur hat am 01.06.2012 die Erhebungsbögen der Übertragungsnetzbetreiber ausgetauscht. In der aktualisierten Fassung wurden Formelfehler korrigiert.
Anlage: Erhebungsbogen EHB I für Übertragungsnetzbetreiber
UENBErhebungsbogenKostenprfg2012_xls (xls / 896 KB)
Anlage: Erhebungsbogen EHB II für Übertragungsnetzbetreiber
UENBErhebungsbogenKostenprfg2012_2xls (xls / 606 KB)
BK8-12-001 bis BK8-12-008
Beschluss BK8-12-001
BK8-12-001 (01_120514_Fl_Datenerhebung_KoPr_BK8-12-001.pdf) (pdf, 2 MB)
Stand: 16.05.2012