BK8-12-001 Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG für die zweite Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV

Beschlusskammer 8

EnWG § 29 Abs. 1; ARegV § 6 Abs. 1 S. 2, § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, § 32 Abs. 1 Nr. 11; StromNEV §§ 28, 29, 30 Abs. 1 Nr. 6; Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die zweite Regulierungsperiode

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gemäß § 29 Abs. 1 EnWG zur Vorgabe bestimmter zusätzlicher Anforderungen an Struktur und Inhalt des Berichts nach § 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. § 28 StromNEV und dessen Anhang (§ 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 6 StromNEV) zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG für die zweite Regulierungsperiode sowie zur Festlegung des Umfangs, des Zeitpunkts und der Form der Informationsübermittlung (§ 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. § 29 StromNEV, 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV) eingeleitet. Es ist beabsichtigt, die nachfolgend dargestellte Entscheidung für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG, die gemäß § 54 Abs. 1, 3 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterliegen, zu treffen.

Die Erhebungsbögen entnehmen Sie bitte der Anlage. Die in der geplanten Festlegung genannten Links zu den Erhebungsbögen gelten erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung.

Die Netzbetreiber erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 04.05.2012 (Posteingang), zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 8
Stichwort „Festlegung Datenerhebung Kostenprüfung“
Postfach 8001
53105 Bonn.

Bitte beachten Sie den nachfolgenden leicht modifizierten Beschlussentwurf inkl. Anlagen und Erhebungsbögen. Die Frist zur schriftlichen Stellungnahme wird bis zum 09.05.2012 (Posteingang) verlängert.

Anlagen:

Beschlussentwurf der Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung zur Kostenprüfung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
Beschlussentwurf (pdf / 328 KB)

Anlage 1: Anforderungen an Struktur und Inhalt des vorzulegenden Berichts samt Anhang
120418_FL_Datenerhebung_KoPr_Anlage_K1 (pdf / 913 KB)

Anlage 2: Definitionen zu den Erhebungsbögen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
120418_FL_Datenerhebung_KoPr_Anlage_K2 (pdf / 153 KB)

Anlage: Erhebungsbogen für Verteilernetzbetreiber
VNBErhebungsbogenKostenprfg2012_2xls (xls / 635 KB)

Anlage: Erhebungsbogen für Übertragungsnetzbetreiber
UENBErhebungsbogenKostenprfg2012_2xls (xls / 582 KB)

BK8-12-001

Beschluss und Dokumentenübersicht

Stand: 18.04.2012

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