Konsultationspapier Redispatchmaßnahmen Konsultationspapier zur beabsichtigten Festlegung von Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung bei strombedingten Redispatchmaßnahmen
Beschlusskammer 8
Die Beschlusskammer 8 beabsichtigt gem. § 13 Abs. 1a EnWG in Verbindung mit §§ 29, 54 Abs. 1 EnWG eine Festlegung zur angemessenen Vergütung für strombedingte Redispatchmaßnahmen zu erlassen. In dem hier herunterladbaren Dokument „Konsultationspapier zur beabsichtigten Festlegung von Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung bei strombedingten Redispatchmaßnahmen“ werden die wesentlichen Eckpunkte auf der Basis des vorläufigen Diskussionsstandes der Beschlusskammer dargestellt.
Die Beschlusskammer erwägt für die spannungsbedingte Anpassung der Wirkleistungseinspeisung die Regelungen der angemessenen Vergütung für das Hochfahren in gleicher Weise festzulegen.
Die Beschlusskammer gibt hiermit die Möglichkeit der Stellungnahme zu diesen Eck-punkten. Etwaige Schriftsätze sind bis spätestens zum 28.05.2012 an die Beschlusskammer 8 zu richten. Die Beschlusskammer bittet um eine elektronische Übermittlung an die E-Mail-Adresse natalia.rock@bnetza.de. Falls die Schriftsätze Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sollten, bittet die Beschlusskammer auch um Übermittlung einer um diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung.
Stand: 20.04.2012