BK8-14-3764-01-M Beschlusskammer 8
Besondere Missbrauchsaufsicht nach § 31 Abs. 1 EnWG

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 31 Abs. 1 EnWG auf Antrag der Münsternetz GmbH am 15.05.2014 ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen die Westnetz GmbH eingeleitet.

Gegenstand des Verfahrens sind die Netzanschlusssituation und das Pooling.

BK8-14-3764-M01

Stand: 26.02.2016

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