BK8-14-3764-02-M Beschlusskammer 8
Besondere Missbrauchsaufsicht nach § 31 Abs. 1 EnWG

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 31 Abs. 1 EnWG auf Antrag der Currenta am 01.09.2014 ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen die Westnetz GmbH eingeleitet.

Gegenstand des Verfahrens sind singulär genutzte Betriebsmittel und das Pooling.

BK8-14-3764-M02

Stand: 26.02.2016

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