BK8-14-3764-02-M
Beschlusskammer 8
Besondere Missbrauchsaufsicht nach § 31 Abs. 1 EnWG
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 31 Abs. 1 EnWG auf Antrag der Currenta am 01.09.2014 ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen die Westnetz GmbH eingeleitet.
Gegenstand des Verfahrens sind singulär genutzte Betriebsmittel und das Pooling.
BK8-14-3764-M02
Stand: 26.02.2016