BK8-17-3500-R

Beschlusskammer 8

Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur ausländischen Netzreserve nach § 6 Abs. 2 Satz 2 NetzResV („FSV IBV“)

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der TenneT TSO GmbH das Festlegungsverfahren bezüglich der freiwilligen Selbstverpflichtung (FSV) nach § 6 Abs. 2 Satz 2 NetzResV i.V.m. §§ 11 Abs. 2 Satz 4, 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG über die Anerkennung der Kosten für die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) kontrahierten ausländischen Erzeugungsanlagen für die Netzreserve als verfahrensregulierte Kosten eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK8-17/3500-R geführt.

BK8-17-3500-R

Entscheidung

Stand:10.01.2018

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