BK8-18-0008-A Beschlusskammer 8


EnWG § 29 Abs. 1; ARegV §§ 32 Abs. 1 Nr. 4
Konsultation der Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung; Festlegung eines verbindlichen Anreizsystems für Regelleistung und die Berücksichtigung der daraus resultierenden Kosten

Der vorliegende Festlegungsentwurf richtet sich an die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten freiwilligen Selbstverpflichtungen für die Beschaffung von Netzverlustenergie und den Umgang mit den daraus resultierenden Kosten für die dritte Regulierungsperiode stellen eine wirksame Verfahrensregulierung dar.

Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit, zu dem Entwurf gemäß § 67 Abs. 1 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem

Aktenzeichen:
BK8-18/0008-A


bis zum

Mittwoch, den 05.09.2018 (Posteingang)

zu richten an die

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 8 -
Aktenzeichen: "BK8-18/0008-A"
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

gesendet werden.

Anlagen
Festlegungsentwurf vom 18.07.2018 (pdf / 85 KB)
Absichtserklärung 50Hertz Transmission GmbH (pdf / 382 KB)
Absichtserklärung Amprion GmbH (pdf / 900 KB)
Absichtserklärung Tennet TSO GmbH (pdf / 17 KB)
Absichtserklärung TransnetBW GmbH (pdf / 332 KB)
Muster - Freiwillige Selbstverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 203 KB)
Kurzgutachten vom 17.04.2018 "Bestimmung des EE-bedingten Bedarfs an Sekundärregel- und Minutenreserve", Consentec GmbH, Aachen (pdf / 1 MB)

BK8-18/0008-A

Festlegung zur Konsultation

Stand: 23.07.2018

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