BK8-19-00002_A bis BK8-19-00006_A Festlegung

Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern

Die Bundesnetzagentur hat in den vorgenannten Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 6b Abs. 6 EnWG am 25.11.2019 die Festlegung erlassen und vorab im Internet veröffentlicht. Die Festlegung wird im Amtsblatt Nr. 23/2019 vom 04.12.2019 öffentlich bekannt gemacht.

Zusätzlich stellt die Beschlusskammer ein Begleitdokument zur Verfügung, in dem die wesentlichen Festlegungsinhalte zusammengefasst werden. Rechtlich verbindlich sind lediglich die Festlegungstexte.

Anlagen
Anlagen Bilanz und GUV (pdf / 231 KB)
Begleitdokument (pdf / 271 KB)

BK8-19/00002-A bis BK8-19/00006-A

Beschluss

Verfahrenseinleitung

Stellungnahmen zur Konsultaton

Stand: 26.11.2019

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