BK8-19-00766-61---für Gerichtsaktenzeichen--- Aufsichtsmaßnahme zur Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

In dem Verwaltungsverfahren nach § 76 Abs. 2 MsbG wegen einer Aufsichtsmaßnahme zur Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der e-werk Sachsenwald GmbH am 27.11.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK8-19/00766-61---für Gerichtsaktenzeichen---

Stand: 07.08.2023

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