BK8-20-00425-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Gemeindewerke Halstenbek GmbH, Ostereschweg 9, 25469 Halstenbek, am 12.01.2021 den nachfolgenden Beschluss gefasst.


BK8-20-00425-1005#1

Stand:11.05.2021

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