BK8-20-12243-61 Beschlusskammer 8

Einleitung eines Aufsichtsverfahrens und Auskunftsverlangen gegen den Übertragungsnetzbetreiber Baltic Cable AB

Die Bundesnetzagentur hat vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 11.03.2020 in der Rechtssache C-454/18 ein Aufsichtsverfahren nach §§ 65 Abs. 1 und 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG i.V.m. Art 16 Abs. 6 VO (EG) 714/2009 gegen den Übertragungsnetzbetreiber Baltic Cable AB eingeleitet. Ziel des Verfahrens ist die Überprüfung der Netzkosten und der Engpasserlöse, die bei dem Übertragungsnetzbetreiber in den Kalenderjahren 2013 bis 2019 angefallen sind.

Mit der Einleitung des Verfahrens hat die Bundesnetzagentur den Übertragungsnetzbetreiber zugleich gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. HS EnWG verpflichtet, sämtliche zur Überprüfung der Netzkosten und der Engpasserlöse in den Kalenderjahren 2013 bis 2019 erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die diesbezüglichen Unterlagen herauszugeben.

Anlagen

- Beschluss v. 20.04.2020 (pdf / 1 MB)
- Anlage Bericht (pdf / 4 MB)
- Erhebungsbogen Übertragungsnetzbetreiber Netzkosten - Stand: 03.06.2020 (xlsx / 777 KB)

BK8-20/12243-61

Entscheidung

Stand:22.04.2020

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