BK8-21-002-A bis BK8-21-006-A Festlegung Kostendatenerhebung für die vierte Regulierungsperiode Strom

Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG für die vierte Regulierungsperiode

Die Bundesnetzagentur hat am 16. November 2021 ein Verfahren zur Festlegung des Umfangs, des Zeitpunkts und der Form der zu erhebenden Daten, insbesondere zu den zulässigen Datenträgern und Übertragungswegen sowie zu den zusätzlichen Anforderungen an Struktur und Inhalt des Berichts nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ARegV und § 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.V.m. §§ 28, 29, 30 Abs. 1 Nr. 6 StromNEV sowie § 69 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 7 EnWG eingeleitet.

Die Festlegung richtet sich an alle Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen aller Spanungsebenen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (§ 54 Abs. 1 und 3 EnWG) und in Zuständigkeit der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein (Organleihe).

Die Adressaten der Festlegung sowie die betroffenen Wirtschaftskreise haben mit der Veröffentlichung des Festlegungsentwurfs im Internet der Bundesnetzagentur am 17. November 2021 und im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 22/2021 (Veröffentlichung am 24. November 2021) Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12. Januar 2022 erhalten. Es sind insgesamt 67 Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen können unter folgendem Link abgerufen werden und sind in der Anlage Stellungnahmen zu der Festlegung noch einmal zusammengefasst.

Nach eingehender Würdigung der Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur am 23. Februar 2022 eine Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Datenerhebung für die Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG für die vierte Regulierungsperiode erlassen.

Die Festlegung wird im Amtsblatt Nr. 05/2022 vom 09.03.2022 veröffentlicht.

Hinweise:

Zur weiteren Erläuterung der Inhalte und Funktionsweise der Erhebungsbögen für Anwenderinnen und Anwender und interessierte Dritte ist ein Webinar in Zusammenarbeit mit dem BDEW am 28. April 2022 geplant. Die Teilnahme wird kostenfrei und für jedermann möglich sein. Die Aufzeichnung wird auch im Anschluss abrufbar bleiben. Informationen zu diesem Termin werden rechtzeitig vorab an dieser Stelle und über die einschlägigen Kommunikationswege der Beschlusskammer bekannt gemacht. Auftretende Fragen können auch vorab schon unter poststelle.bk8@bnetza.de adressiert werden. Diese werden nach Möglichkeit im Webinar aufgenommen.

Der Übermittlung der Daten sind die im Internet bereitgestellten Erhebungsbögen zu Grunde zu legen. Die Übermittlung der in den Erhebungsbögen abgefragten Daten und des erläuternden Berichts nebst Anlagen hat durch die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung nach § 3 Nr. 10 und 10a EnWG bis zum 01. Juni 2022 zu erfolgen. Die Übermittlung durch die Elektrizitätsverteilernetzbetreiber nach § 3 Nr. 3 EnWG hat bis zum 01. Juli 2022 im Regelverfahren und bis zum 30. September 2022 im vereinfachten Verfahren zu erfolgen.

Für die Übermittlung sind ausschließlich die nachfolgend bereitgestellten Erhebungsbögen zu verwenden, die mit einem Blattschutz versehen wurden („geschützte Erhebungsbögen“). Neben den geschützten Erhebungsbögen stellt die Bundesnetzagentur die Erhebungsbögen aber auch in einer Version ohne Blattschutz zur Verfügung; diese dürfen nicht für die Datenübermittlung genutzt werden.

Beschluss
Festlegung_Kostendaten_2021 (pdf / 295 KB)

Anlagen
Anlage_Bericht (pdf / 534 KB)
Anlage_Stellungnahme (pdf / 300 KB)
EHB_BlSch_Kostendaten_VNB 2.0 (xlsx / 3 MB) - Stand: 07.04.2022
EHB_BlSch_Kostendaten_ÜNB 2.0 (xlsx / 2 MB) - Stand: 07.04.2022

Erhebungsbögen ohne Blattschutz (nicht für Datenübermittlung)
EHB_ohneBlSch_Kostendaten_VNB 2.0 (xlsx / 2 MB) - Stand: 07.04.2022
EHB_ohneBlSch_Kostendaten_ÜNB 2.0 (xlsx / 2 MB) - Stand: 07.04.2022

BK8-21-002-A bis BK8-21-006-A

Verfahrenseinleitung

Stand:08.04.2022

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