BK8-21-3001-R
Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz von Netzreserveanlagen
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz der Netzreserveanlage Heyden 4 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der TenneT TSO GmbH am 12.12.2024 einen Beschluss gefasst.
BK8-21-4001-R
Stand: 05.03.2026