BK8-21-4001-R Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz von Netzreserveanlagen

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz der Netzreserveanlagen RDK4s hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der TransnetBW GmbH am 14.04.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-21-4001-R

Stand: 04.03.2026

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