BK8-21-00580-01
Verwaltungsverfahren nach wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2020 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2022 bis 2024, hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, auf Antrag der Stadtwerke Eberbach, am 28.04.2022 einen Beschluss gefasst.
BK8-21-00580-01
Stand: 20.09.2024