BK8-21-01586-1008#1 Teilnahme am vereinfachten Verfahren für die 4. Regulierungsperiode

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Pfalzwerke Netz AG, wegen der Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV für die Dauer der vierten Regulierungsperiode hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 25.04.2022 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK8-21-01586-1008#1

Stand: 23.06.2022

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