BK8-21-01893-1002#1
Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 gegenüber der inetz GmbH am 07.06.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK8-21-01893-1002#1
Stand: 26.08.2026