BK8-21-02974-1002#1 Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Netze ODR GmbH am 09.07.2024 einen Beschluss gefasst.

BK8-21-02974-1002#1

Stand: 08.09.2026

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