BK8-21-03010-1002#1 Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH am 25.07.2024 einen Beschluss gefasst.

BK8-21-03010-1002#1

Stand: 07.09.2026

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